F L U G P L A T Z O R D N U N G
DES ,. LUFTSPORTVERIEN HUDE e. V.“
für das Modellfluggelände am Gerd-Achgelis-Weg
Gemarkung Hude, Flur2, Flurstück 101
Geographische Koordinaten: 53 06 57 N / 08 23 21 E
Neufassung beschlossen von der Hauptversammlung am 23.02.2007
Flugbuch
Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb muss sich vor Beginn des Flugbetriebes in das Flugbuch eintragen.
a) Name, Uhrzeit, Antriebsart der / des von ihm betriebenen Modelle(s) (mit und ohne Verbrennungsmotor)
b) Kanalnummer mit der der Sender betrieben wird
c) Uhrzeit nach Ende der Teilnahme am Flugbetrieb
Flugleiter
Der erste volljährige Teilnehmer am Flugbetrieb trägt sich als Flugleiter in das Flugbuch ein.
Während der Flugleitertätigkeit darf er bei mehr als drei Teilnehmern selbst kein Modell steuern (sonst mit jemanden wechseln).
Der Flugleiter ist für die Einträge im Flugbuch verantwortlich und hat den Flug betrieb zu ü berwachen und erforderlichenfallls ordnend einzugreifen.
Er ist für die Flugsicherheit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ( Luftrecht ) verantwortlich; seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten!
Der Flugleiter kann Startverbot erteilen.
a) bei sicherheitsgefährdenden Mängeln am Modell oder RC – Anlage
b) bei wiederholten Verstößen gegen die Flugsicherheitsregeln
Besondere Vorkommnisse (Absturz von Modellen, Flurschäden, Beschädigungen von Sachen, Verletzungen) müssen im Flugbuch eingetragen werden.
Bei Flurschäden ist der Eigentümer zu verständigen.
Es ist die Aufgabe und Pflicht eines jeden Vereinsmitgliedes des LSV Hude, den Flugleiter zu unterstützen.
Flugbereich
Der Flugbereich ist aus dem Lageplan mit Flugsektor zu ersehen. Der schraffierte Bereich südlich des Fluggeländes ist für Flugmodelle jeglicher Art gesperrt.
Die Höhenbeschränkung beträgt 300 m.
Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur in der Zert von 09.30 – 12.30 Uhr, sowie in der Zeit von 14.00 Uhr bis zum Sonnenuntergang, längstens jedoch bis 20.00 Uhr geflogen werden. Außerhalb der vorgenannten Zeiten dürfen nur Flugmodelle ohne Verbrennungsmotoren betrieben werden.
Jetmodelle
Bei Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenstrahltriebwerken darf nur ein Modell mit Turbinenstrahlantrieb zur Zeit auf dem Gelände betrieben werden.
Lärmpass
Bei jedem Modell mit Antriebsmotor(en) muss vor dem Erstflug eine Schallmessung durchgeführt werden.
Der ermittelte Lärmpegel darf
a) bei Flugmodellen mit Kolbenmotor(en) (Propellerflugzeuge und Hubschrauber), sowie Flugmodellen mit Elektromotor(en) den Lärmwert von 82 dB(A)
b) bei Flugmodellen mit Strahltriebwerke(n) (Strahlflugzeuge und Hubschrauber) den Lärmwert von 90 dB(A) nicht überschreiten.
Bei Veränderungen am Modell (Motor, Luftschraube) ist die Messung zu wiederholen.
Frequenzen
Um Doppelbelegungen der Frequenzen zu vermeiden muss jeder Teilnehmer eine Frequenzklammer vom Kontrollbrett nehmen und an die Senderantenne klammern.
Vereinsfremde Modellflieger – „Gastflieger“
Vereinsfremde Modellflieger sind verpflichtet, dem Flugleiter den Nachweis einer dem Modell entsprechenden Haftpflichtversicherung und den Lärmpass vorzulegen.
Ohne diese Nachweise ist ihm das Fliegen zu untersagen!
Der Flugleiter hat den „Gastflieger“ auf die für unser Modellfluggelände gültigen Flugbetriebsbestimmu ngen hinzuweisen.
Flugsicherheits- und Flugbetriebsrichtlinien
Es dürfen nur solche Flugmodelle gestartet werden die sicher betrieben werden können (technischer Zustand).
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
Einstellarbeiten, Betanken und das Starten der Motoren sind nur in dem dafür eingerichteten Vorbereitungsraum vorzunehmen.
Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und Hindernissen sein.
Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig von den Piloten beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.
Während der Flüge haben sich die Piloten nur an der Südseite des Start- und Landefeldes (Zaun) aufzuhalten.
Für den Notfall befinden sich eine Erste-Hilfe-Ausrüstung im Aufenthaltsraum und ein Feuerlöscher im Geräteraum neben der Eingangstür.
Weitergehende Informationen sind der Aufstiegsgenehmigung der ,,Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr“ zu entnehmen, die Bestandteil der Flugplatzordnung ist.